LkSG Beschwerde

Unser Verhaltenskodex (Code of Conduct) beinhaltet neben Menschenrechts- und Umweltschutzregelungen die Antikorruptionsregelungen und gilt für unser Unternehmen sowie für unsere Tochterunternehmen und Beteiligungen.

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet uns zum Schutz der Menschenrechte und der Umwelt durch die Umsetzung definierter Sorgfaltspflichten. Das Lieferkettengesetz enthält einen Katalog von international anerkannten Menschenrechts- und Umweltschutzübereinkommen. Aus diesen sogenannten geschützten Rechtspositionen werden Verhaltensvorgaben bzw. Verbote für unternehmerisches Handeln abgeleitet, um eine Verletzung dieser geschützten Rechtspositionen zu verhindern. Dazu zählen u. a. das Verbot illegaler Kinderarbeit, der Sklaverei und Zwangsarbeit, die Missachtung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, die Vorenthaltung eines angemessenen Lohns, die Missachtung des Rechts, Gewerkschaften bzw. Mitarbeitervertretungen zu bilden, die Verwehrung des Zugangs zu Nahrung und Wasser sowie der widerrechtliche Entzug von Land und Lebensgrundlagen.

Unter anderen gehört zu den Sorgfaltspflichten die Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens. Über diesen Link können Sie uns über eine Beschwerde nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz informieren:

weitere Links:

> Jahresbericht nach dem LkSG
> Grundsatzerklärung (Menschenrechtserklärung)
> Durchführungsverordnung Beschwerdemanagement

SOGESUND
Medizinisches Zentrum

Marie-Eberth-Straße 6
86956 Schongau

Tel.: 08861 215-0
Fax: 08861 215-2249

E-Mail: info@kh-gmbh-ws.de